Ersatzlösungen für das GTSZ

Veröffentlicht am 07.04.2019 in Gemeindenachrichten

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat stellt folgenden

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Gemeinderat über den Fortgang der Bemü­hungen um die angekündigten Ersatzlösungen für das Gertrud-Teufel-Seniorenzentrum zu informieren.

 

Konkret bitten wir um baldige Auskunft:

  1. Was ist seither unternommen worden, um die von Oberbürgermeister Großmann seit Januar wiederholt erklärte Absicht umzusetzen, in der Kernstadt zwei neue Pflegeeinrich­tungen zu schaffen, davon eine im südlichen Bereich (z.B. im Baugebiet Hasenbrunnen) und eine im nördlichen Bereich (wo ein konkreter Standort noch gefunden werden müsse)?

  1. Warum ist seit den Ankündigungen keine planungsrechtliche Absicherung im Fall Hasen­brun­nen erfolgt, obwohl der Bebauungsplan in der jetzigen Fassung den Bau einer Pflege­einrichtung nicht zulässt?

  1. Zeichnen sich inzwischen erste Flächenoptionen  für die zweite Einrichtung im Norden der Kernstadt ab, wenn ja welche? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?

  1. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung, um beide Projekte (evtl. schrittweise) umzuset­zen, d.h., bis wann soll die Ersatzlösung realisiert sein?

  1. Welche Art von Nutzungen sind im bisherigen Gertrud-Teufel-Seniorenzentrum in Zukunft vorgesehen?

  1. Welche Trägerschafts- und Betriebsmodelle sind für die verschiedenen Projekte vorgesehen?

  1. Wann kann der Gemeinderat mit der Vorlage einer Finanzplanung rechnen, die neben den Abwicklungskosten des heutigen Gertrud-Teufel-Seniorenheims und den Projektkosten einer alternativen Nutzung der Immobilien in der Mörikestraße auch die Gesamtkosten der zweiteiligen Ersatzlösung berücksichtigt?  

Begründung

Obwohl das Gertrud-Teufel-Seniorenheim auf  Vorschlag des Oberbürgermeisters und mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderats vom Dezember 2018 geschlossen werden soll, fehlt es an klaren Vor­stellungen über die künftige Struktur der stationären Altenpflege in Nagold. Gespräche mit externen Trägereinrichtungen sind vor dem Schließungsbeschluss nicht geführt worden (laut OB Großmann zuletzt im Jahr 2010). Und schon 2016 sei „das finale Aus“ (!) abzusehen gewesen (Geschäftsfüh­re­rin Mohr im Gemeinde­rat vom 5. Februar 2019).

Für die Entwicklung tragfähiger neuer Lösungen ist es daher allerhöchste Zeit.

Als Gemeinderäte werden wir von Bürgerinnen und Bürger angesprochen und müssen Antworten geben können.

 

Wenn das Heim, wie von Oberbürgermeister Großmann erklärt, bis 30. Juni 2020 (also in 15 Mona­ten) geschlossen wird, wird sich die Forderung vieler Bürger (auf der Informationsveranstaltung vom 21. Februar, u.a. vom Stadtsenioren­rat), erst dann zu schließen, wenn Ersatzlösungen zur Verfügung stehen, kaum mehr erfüllen lassen. Um so wichtiger ist es, die Lücke möglichst schnell zu schließen. 

Zu 1 und 2: OB Großmann bringt seit Januar das Gebiet Hasenbrunnen („wo die Stadt geeignete Grundstücke hat“) ins Spiel. Doch der Bebauungsplan sieht dort keine Pflegeein­richtung vor. Um die Option einer Pflegeeinrichtung im Hasenbrunnen zu eröffnen, braucht es (und würde wohl zu­nächst ausreichen), dass der Gemeinderat gem. BauGB eine Absichtserklärung beschließt (Ankün­digungen des Oberbürgermeisters reichen dafür nicht aus). Bisher gibt es dazu keine Vorlage. Statt­dessen wurde auf der Immo-Messe 23./24. März der Bebauungs­plan in der Fassung vom Februar 2018 zur Verkaufswerbung vorgestellt ohne Hinweis, dass evtl. mit Änderungen zu rechnen ist. Dadurch entstehen neue Irritationen, bis zur Befürchtung, die OB-Ankündigung sei womöglich gar nicht ernst gemeint gewesen.

Für alle Beteiligten, an Altenpflege interessierte Bürger, Interessenten für Eigenheime, und potenzielle Investoren für Pflegeplätze, ist es jetzt wichtig, dass Klarheit geschaffen wird.

Zu 3 und 4: Die Standortsuche für die angekündigte Teillösung im Norden der Kernstadt ist ebenso dringlich, zumindest sollte der Gemeinderat erfahren, welche Flächen dafür in Frage kommen.

Wegen der Bedeutung dieser städtischen Aufgabe hat die Bürgerschaft auch ein Recht zu erfahren, in welchem Zeitraum die Ersatzlösungen geschaffen werden sollen, wenn sie schon nicht rechtzeitig vor Schließung des Heims, zur Verfügung stehen.

Zu 5 und 6: Über Vorstellungen zur Nutzung des alten Standorts ist ebenfalls nichts Konkretes bekannt, außer mündlichen Äußerungen, dass es „zum Beispiel“ betreute Seniorenwohnungen sein könnten, sowie die Aussage, die Immobi­lien des Gertrud-Teufel-Heims im Bestand der Stadt zu hal­ten (SchwaBo 23. Februar). Inzwi­schen haben die GRÜNEN den interessanten Vorschlag gemacht, Plätze für die Tagespflege zu schaffen. Der Gemeinderat sollte sich unverzüglich mit allen Optionen befassen können. Die Notwendigkeit eines straffen Verfahrens ergibt sich aus der Sache, denn sonst stehen die Immobilien bald leer und kosten viel Geld. (Oder sollen dann auch dort  „provisorische Parkplätze“ gemacht werden?) 

Zu 7:  Dass schnell eine verlässliche Finanzplanung vorzulegen ist, versteht sich von selbst, denn ohne sie sind sorgfältige Beratungen im Gemeinderat kaum möglich.  

Für die Fraktion der SPD

Daniel Steinrode