Corona: Brandbrief an Nagolder Oberbürgermeister

Veröffentlicht am 11.12.2020 in Gemeinderatsfraktion

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Großmann,

wir möchten Sie mit großer Dringlichkeit nochmals bitten, für die Sitzungen des Gemeinderates der Stadt ein digitales oder mindestens hybrides Sitzungsformat zu ermöglichen.

Zur Begründung:

Die jeweiligen gesundheitlichen Risiken stehen selbstredend an erster Stelle.

Die Zahl der Infektionen mit dem SARS-CoV2 – COVID-19-Virus steigt im Landkreis bedrohlich an bzw. stagniert auf einem hohen Niveau. Die Bevölkerung wird zunehmend dringlicher aufgefordert, Kontakte einzuschränken bzw. große Vorsicht bei alltäglichen Verrichtungen walten zu lassen.

Auch wenn die gültigen Verordnungen Sitzungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens genehmigen, erscheint es uns durchaus wichtig, dass der Gemeinderat auch beispielhaft für die Bevölkerung seine Sitzungen digital durchführt. Nicht nur, weil sicher viele Familien nur virtuell mit manchen Verwandten verbunden sein können sondern auch weil Vereine und Gemeinschaften auch dazu angehalten werden sollten, ihre jeweiligen Geschäfte digital zu regeln.

Die technischen Voraussetzungen für eine digitale Sitzung zu schaffen ist möglich. Die Verwaltung hat schon im Frühjahr bewiesen, dass es durchaus möglich ist, den Gemeinderat per Videomeeting zu versammeln. Inzwischen sind auch die rechtlichen Voraussetzungen durch die Gemeindeordnung geschaffen. Sie schreiben in Ihrer Antwort zur Anfrage in einer öffentlichen Sitzung am 18.11. (DS 359/2020) „Zu beachten ist hierbei, dass in sogenannten digitalen Sitzungen grundsätzlich nur sogenannte „Gegenstände einfacher Art“ verhandelt werden können. Zu gewichtigeren Verhandlungsgegenständen können Videositzungen nach § 37a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) nur stattfinden, wenn die Sitzungen andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Außerhalb von Hochphasen einer Pandemie ist es momentan schwer wägbar, ob schwerwiegende Gründe in diesem Sinne den Verzicht auf eine Präsenzsitzung rechtfertigen. […] Unabhängig davon wurden durch die Änderung der Hauptsatzung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Video- oder Hybridsitzungen durchgeführt werden könnten.“ Wir halten die momentane Situation für eine „Hochphase der Pandemie“ und damit den Sachverhalt, dass „schwerwiegende Gründe“ einer Präsenzsitzung entgegenstehen, für gegeben. Des Weiteren sind laut der aktuellen Tagesordnung keine Wahlen vorgesehen, sodass dieser Hinderungsgrund auch wegfällt.

Durch die Ausstattung des gesamten Gemeinderates mit iPads sind auch die technischen Voraussetzungen inklusive der Möglichkeit, durch die Verwaltung technischen support zu erhalten gegeben. Darüber hinaus ersuchen wir Sie dringend, in der Stadthalle eine WLAN-Versorgung einzurichten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum bei so großer räumlicher Näher zweier mit entsprechenden technischen Voraussetzungen wahrscheinlich ausgestatteter städtischer Einrichtungen (d.h. Zellerschule und OHG) innerhalb eines nun schon fast 8 Monate andauernden Sitzungsbetriebes in der Stadthalle keine Möglichkeit bestanden haben soll, diese Versorgung einzurichten.

Auch, wenn die Begründung des Sachverhaltes aus den Verhältnissen in der Kommune heraus genügt, können doch zur Orientierung vergleichbare Situationen herangezogen werden. Der Kreistag, der Kommunalverband und bspw. auch der Gemeinderat der Stadt Wildberg können gemäß der Gemeindeordnung digital tagen. Warum sollte das in Nagold nicht möglich sein? Die entsprechenden Vorgehensweisen bei Abstimmungen (namentlich bei Erfassung des jeweiligen Eintrittsdatums in das Meeting und mit entsprechender positiver Formulierung der Fragestellungen) ist inzwischen beispielhaft in mehreren Gremien umgesetzt. Es existieren inzwischen auch verschiedentlich Handreichungen, die wir soweit vorhanden der Verwaltung zur Orientierung gerne zur Verfügung stellen. Über einen Live-Stream kann auch die Öffentlichkeit an der Sitzung teilnehmen, dieser könnte recht einfach durch eine eigene Bild- und Tonübertragung über die Internetseite der Stadt Nagold erfolgen, um auch der Öffentlichkeit eine geschützte Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen.

Wir möchten Sie auch auf die Gefährdung der Teilnehmer an der Sitzung hinweisen. Das Beispiel Bad Wildbad hat – bei aller Fehlerhaftigkeit des Umgangs mit Masken und Abständen, die natürlich jedenfalls weitgehend vermieden werden können – gezeigt, dass sehr schnell ein großer Teil auch der Verwaltung in eine Quarantäne gezwungen sein kann. Wir möchten Sie bitten, durch eine digitale Sitzung gerade so kurz vor dem Weihnachtsfest die Teilnahme an beruflichen oder privaten Verpflichtungen so weit aktuell möglich nicht zusätzlich zu gefährden. Die jeweiligen gesundheitlichen Risiken stehen selbstredend an erster Stelle.

In den Hinweisen zur kommenden Sitzung ist das Tragen der Maske auch während der Redebeiträge vorgesehen. Sie haben damit ja schon Erfahrungen gesammelt. Es ist sehr anstrengend, mit der Maske eine vielleicht mehr als zehnminütige Rede zu halten. Dazu haben nicht alle Gemeinderäte eine so deutlichen Aussprache wie Sie, die Verständlichkeit von Redebeiträgen könnte durchaus auch darunter leiden.

Gäbe es auch die Möglichkeit, sollte sich die Debatte des städtischen Haushaltes wirklich nicht verschieben lassen, die Haushaltsreden evtl. schriftlich zu halten, d.h. in schriftlicher Form einzureichen und dann zu debattieren? Nötig wäre allerdings, dass sich alle Fraktionen und Gruppen diesem Verfahren anschließen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten sie sehr dringend, die kommende Sitzung nicht wie geplant präsent durchzuführen.

Mit freundlichem Gruß