SPD sichert ausreichende Beteiligung der Kommunen am Konjunkturpaket II

Veröffentlicht am 28.01.2009 in Kommunalpolitik
Frank-Walter Steinmeier

Am 27. Januar 2009 hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Für die Kommunen sind der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sowie die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern von zentraler Bedeutung. Wir stellen deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Regelungen vor. Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Länder und Kommunen rasch und entschlossen handeln, um dringende Investitionsvorhaben zum Wohle ihrer Bürger zu realisieren und die Konjunktur zu stützen.

Die jetzt vom Kabinett beschlossenen Vorhaben für die Kommunen entsprechen weitgehend den in den letzten Wochen getroffenen Verabredungen von Frank-Walter Steinmeier und der SPD-Spitze mit den kommunalen Vertretern sind in dem Konzept von Frank-Walter Steinmeier „Wachstums- und Stabilitätspakt für Deutschland" enthalten. Damit zeigt die SPD erneut, dass sie die Kommunal-Partei in Deutschland ist. Nach dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sowie der Sicherung des steuerlichen Querverbundes hat die SPD ein kommunales Investitionsprogramm initiiert, das vielen Kommunen dabei helfen wird, dringende Investitionsvorhaben zum Wohle ihrer Bürger zu realisieren. Nachstehend informieren wir über die wichtigsten Inhalte des Entwurfs des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länderund der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Kenntnis. Damit verbunden ist eine erste Bewertung dieser Regelungen. Wie von der SPD und den sozialdemokratischen Kommunalpolitikern gefordert und bereits vom Koalitionsausschuss beschlossen, stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Kommunen und Ländernach Artikel 104b des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden. Davon sollen gerade auch finanzschwache Kommunen profitieren. Die Länder haben eine 25prozentige Kofinanzierung der Bundesmittel zugesagt, so dass weitere 3,3 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stehen. Bei der Aufteilung der Finanzmittel des Bundes in Höhe von 10 Milliarden Euro auf die Länder erhält Baden-Württemberg 12,3749 Prozent.
  • 804.368.500 EURO sind als Förderbeträge für Bildungsinfrastruktur und
  • 433.121.500 EURO als Förderbeträge für Infrastruktur vorgesehen.
Wie den Medien zu entnehmen war, haben seit Ende der letzten Woche CDU/CSU-geführte Länder, darunter auch Baden-Württemberg, versucht, den Anteil der für die Länder vorgesehenen Finanzmitteln des Bundes auf fast 50% hoch zu verhandeln. Dagegen haben sich die SPD und die kommunalen Spitzenverbände erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wie von der SPD eingefordert, soll nun der größte Teil des Investitionsprogramms den Kommunen zukommen. Die SPD und ihre Regierungsmitglieder - an der Spitze Frank-Walter Steinmeier - haben ihre Zusagen eingehalten und erreicht, dass insbesondere die Kommunen vom Investitionsprogramm profitieren. In der Verwaltungsvereinbarung ist nunmehr geregelt, dass 70 Prozent der 10 Milliarden Euro des Bundes zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden sollen. Diese Regelung lässt somit eine Finanzierung von ausschließlich landesbezogenen Investitionen, z.B. in den Bereichen Forschung und Hochschulen, bis zu einer anteiligen Höhe von 30% zu. Es bleibt aber in der Entscheidungsfreiheit der Länder, in welchem Umfang die Investitionshilfen des Bundes auf Landesund kommunale Investitionen aufgeteilt werden; 70 Prozent müssen allerdings an die Kommunen gehen. Diese Vorfestlegung in der Verwaltungsvereinbarung ist angesichts der geschilderten Forderungen von CDU/CSU-geführten Ländern notwendig, um eine ausreichende Beteiligung der Kommunen an dem Investitionsprogramm sicherzustellen. Im Regelungsbereich der Länder liegt auch die Frage, ob und inwieweit die Beteiligung der Länder an dem Investitionsprogramm mit 25% (3,3 Milliarden Euro) vollständig von den Ländern aufgebracht wird oder diese eine Mitbeteiligung der Kommunen erwarten bzw. die von Kommunen aufzubringenden Eigenanteile (Festlegung durch die Länder) in die Summe einrechnen. Dioe SPD appelliert daher an die Landesregierung, die von ihnen aufzubringenden Mittel für das Zukunftsinvestitionsprogramm nicht von den Kommunen mitfinanzieren zu lassen. Zudem müssen sich die Länder verpflichten, bisherige Investitionspauschalen und Zweckzuweisungen an die Kommunen nicht zu reduzieren und auch keinesfalls den kommunalen Finanzausgleich zu Lasten der Kommunen zu verändern. Auf kommunaler Seite herrscht zu Recht großes Misstrauen, nachdem die baden-württembergische Regierung versucht hat, sich ein größeres Stück vom Milliardenkuchen zu schneiden. Finanzminister Willi Stächele reklamierte zunächst die Hälfte der Berliner Gelder.Die SPD fordert vom Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich eine sachgerechte Aufteilung der Investitionshilfen des Bundes zu vereinbaren und Regelungen zur sachgerechten Umsetzung des Zukunftsinvestitionsprogramms zu treffen. Im Entwurf des Gesetzes sind zwei Investitionsschwerpunkte festgelegt, die Bildungsinfrastruktur, für die 65% der Finanzmittel vorgesehen sind, sowie allgemein Infrastruktur, wofür die restlichen 35% vorgesehen sind. Im Gesetzentwurf werden die Investitionsschwerpunkte wie folgt konkretisiert: Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung) d) kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) e) Forschung. Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmsanierung) e) Informationstechnologie f) sonstige Infrastrukturinvestitionen. Zum Förderbereich „ländliche Infrastruktur" gehört auch die Dorferneuerung; zu den sonstigen Infrastrukturmaßnahmen gehören auch Lärmschutzmaßnahmen, die über Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen hinausgehen, Investitionen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Ausrüstungsinvestitionen. Sportstätten werden ebenfalls als förderfähig angesehen, auch unter der Rubrik „sonstige Infrastrukturinvestitionen". Da den Ländern die Finanzmittel vom Bund zur eigenen Bewirtschaftung bereitgestellt werden, ist es den Ländern freigestellt, ob sie die Finanzmittel über Investitionspauschalen an die Kommunen weiterreichen, wie dies bereits in einigen Ländern vorgesehen ist, oder ein Antragsverfahren wählen. Weder im Gesetzentwurf noch in der Verwaltungsvereinbarung gibt es hierzu Festlegungen in die eine oder andere Richtung. Wir plädieren in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden für ein rasches und unbürokratisches Verfahren, also für Investitionspauschalen. Wie auch in den Gesprächen von Frank-Walter Steinmeier mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der SPD-Spitze vertreten, sollen gerade finanzschwache Kommunen von den Finanzhilfen profitieren, und zwar auch durch völligen Verzicht auf die Beibringung eines Eigenanteils. Es ist jetzt vorgesehen, dass Kommunen grundsätzlich einen Eigenanteil aufbringen sollen. Allerdings ist in der Verwaltungsvereinbarung festgelegt, dass die Länder durch geeignete Maßnahmen sicherstellen sollen, dass finanzschwache Kommunen die Finanzmittel in Anspruch nehmen können. Somit kann ein Land auch festlegen, dass z.B. Kommunen in extremer Haushaltsnotlage keinen Eigenanteil aufbringen müssen. Zudem ist in der Verwaltungsvereinbarung auch geregelt, dass für finanzschwache Kommunen ausreichend Finanzmittel vorgesehen werden müssen. Den Ländern ist es somit überlassen, Finanzschwäche zu definieren und die Höhe der Eingenanteile zu regeln. Die von den Kommunen zu tätigenden Investitionsmaßnahmen müssen zusätzlich sein und bis Ende 2010 in Angriff genommen werden. Förderfähig sind auch Investitionen, die vor dem 27. Januar 2009 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, wenn es sich um selbständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte bislang nicht gesichert ist. Die Verwaltungsvereinbarung enthält neben Regelungen zur Definition der Zusätzlichkeit zudem Vorschriften für den Nachweis der sachgerechten Verwendung der Finanzmittel. Ebenso wird durch die Verwaltungsvereinbarung eine gleichzeitige Förderung durch anderweitige Programme ausgeschlossen, mit Ausnahme der KfW-Programme „Investitionsoffensive Infrastruktur". Für die Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms ist auch die vorgesehene Vereinfachung des Vergaberechts von großer Bedeutung. Befristet auf zwei Jahre werden die Schwellenwerte bei Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. € und für die freihändige Vergabe auf 100.000 € erhöht; für Dienst-und Lieferleistungen einheitlich auf 100.000 €. Der Bund wird hierzu entsprechende Erlasse auf den Weg bringen. Zudem sollen die Länder ihre Vorschriften ebenfalls anpassen. Nach jetzigem Stand soll das Gesetzespaket vom Bundestag und Bundesrat bis Mitte Februar 2009 beschlossen werden.
 

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